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Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von zB Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Eine Meldung von Nahrungsergänzungsmitteln ist in Österreich nicht vorgesehen.

Die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel wurde durch folgende Verordnung in nationales Recht umgesetzt:

RIS - Nahrungsergänzungsmittelverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.12.2023 (bka.gv.at)

Mit den nachstehenden Beschlüssen der Codexkommission werden eine Empfehlung über Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und Toleranzen bei der Beurteilung des Vitamin- und Mineralstoffgehaltes sowie eine Empfehlung über die Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen in Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht:

Empfehlung zu Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) sowie betreffend Toleranzen bei der Beurteilung des Vitamin- und Mineralstoffgehaltes

Empfehlung für die Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)
Recommendation for the use of plants, fungi or parts from plants or fungi in food supplements

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Rechtsgrundlage EU auf KVG

AGES

(22.1.2024)